Die von uns erstellten Gutachten nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) basieren auf den aktuellen anerkannten Bewertungsmethoden sowie gesetzlichen Vorgaben und erfüllen damit höchste Ansprüche.
Ein Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) wird im Normalfall immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erbe, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine verlässliche und objektive Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes benötigen.
Zur Verkehrswertermittlung sind diverse Gesetze, Verordnungen und Richtlinien einzuhalten wie Baugesetzbuch (BauGB), Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) oder Sachwertrichtlinie (SW-RL).







