Die von uns erstellten Gutachten nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) basieren auf den aktuellen anerkannten Bewertungsmethoden sowie gesetzlichen Vorgaben und erfüllen damit höchste Ansprüche.

Ein Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) wird im Normalfall immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erbe, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine verlässliche und objektive Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes benötigen.

Zur Verkehrswertermittlung sind diverse Gesetze, Verordnungen und Richtlinien einzuhalten wie Baugesetzbuch (BauGB), Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) oder Sachwertrichtlinie (SW-RL).

​Mit dieser Form der Wertermittlung werden neben unbebauten Grundstücken und sämtlichen Immobilienarten auch Rechte & Belastungen an Grundstücken und Bewertungssonderfälle bewertet.

Die aktuelle, höchstrichterliche Rechtsprechung ist darüber hinaus zu beachten und umzusetzen.

Unsere Verkehrswertgutachten werden durch Gerichte und Finanzbehörden anerkannt.

Doreen Ziel
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Unsere Arbeitsweise

Als Gutachter für Immobilien legen wir besonderes Augenmerk auf Qualität und kontinuierliche Weiterbildung, um den hohen Anforderungen unserer Kunden gerecht zu werden.

Unabhängigkeit und Neutralität

  • Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und allgemein anerkannter gesellschaftlicher Regeln
  • Wahrung von Unabhängigkeit und Neutralität bei allen Handlungen und Entscheidungen
  • Schriftliche und mündliche Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen
  • Trennung privater und geschäftlicher Handlungen, insbesondere keine Annahme von Aufträgen, durch die ein Beteiligter oder ein naher Angehöriger einen persönlichen Vorteil erlangen könnte
  • Es wird Abstand genommen von jeder Beauftragung, wenn dadurch Interessenkonflikte entstehen könnten.
  • Vermeidung von Abhängigkeiten von Auftraggebern oder (soweit dies nicht möglich ist) Offenlegung dieser gegenüber Dritten
  • keine Annahme von Vergünstigungen in Form von Geld-, Sachzuwendungen oder Dienstleistungen, wenn dadurch der Verdacht einer Befangenheit entstehen könnte
  • keine Annahme von Geschenken oder Vorteilen, die in eine verpflichtende Abhängigkeit führen könnten

Umgang mit Informationen und Daten

  • Behandlung von Auftrags- und personenbezogene Informationen und Daten mit besonderer Sorgfalt und Vertraulichkeit und Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzrichtlinien
  • Keine Weitergabe von vertraulichen Informationen und sensiblen Daten an Dritte, sofern keine gesetzliche Pflicht hierzu besteht
  • Keine Nutzung, keine Weitergabe und Vermarktung von Informationen über Aufträge und dienstliche Aktivitäten weder für eigene Zwecke noch im Interesse Dritter
  • Gebühren, Konditionen und Abläufen stets transparent offen zu legen und Auftraggebern sowie berechtigten Dritten bei Bedarf darüber Auskünfte zu erteilen
  • Informationspflichten gegenüber Auftraggebern und Behörden nachzukommen

Auftragsabwicklung und Qualitätssicherung

  • Zielorientierte Ausrichtung von Handlungen und Entscheidungen auf die seriöse Erledigung eines jeden Auftrags und Anstrebung der umfassenden Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung
  • Stets aktueller Wissensstand
  • Prüfung und ausschließliche Annahme eines Auftrags, wenn die entsprechende Erfahrung und Sachkunde vorliegen
  • Schriftliche Fixierung von Aufträgen und transparente Kommunikation von getroffenen Vereinbarungen
  • In regelmäßigen Abständen Bewertung der persönlichen Leistungen und bei Bedarf Einleitung von Maßnahmen, um eine kontinuierliche Verbesserung zu gewährleisten
  • Gewährleistung der eigenen Entscheidungsfreiheit in der Durchführung dienstlicher Aufgaben
  • Kein Auftreten und keine Werbung in unfairer oder unlauterer Weise am Markt

Beauftragung

Im ersten Schritt wird in einem unverbindlichen Beratungsgespräch geklärt, welche Leistungen für den individuellen Anwendungsfall geeignet und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Anschließend wird ein Vertrag über die Erstellung eines Gutachtens geschlossen, der Art und Umfang der Leistungen und die Höhe des Honorars festhält. Ferner wird vereinbart, welche Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und welche vom Sachverständigen besorgt werden. Üblicherweise werden die folgenden Unterlagen zur Durchführung einer Wertermittlung benötigt (Aufzählung nicht abschließend):

  • Grundbuchauszug
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Katasterauszug
  • Baugenehmigung
  • Flächenberechnung
  • Mietverträge bei vermieteten Objekten
  • Energieausweis
  • Angaben zu Altlasten (z.B. Asbest, Ölablagerungen etc.)
  • Angaben zu Bauschäden

Im Rahmen der Bewertung wird eine Besichtigung des Objektes durchgeführt. Beim Besichtigungstermin sollten möglichst alle Räume zugänglich sein. Bei vermieteten Objekten mit einer Vielzahl von Mieteinheiten genügt, nach Abstimmung mit den Mietern, eine repräsentative Auswahl von Mieteinheiten.

Nach vorgenommener Ortsbesichtigung und Vorliegen sämtlicher für die Wertermittlung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte wird das Wertgutachten in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Wochen nach Ortsbesichtigung erstellt.

Im Einzelfall können kürzere Bearbeitungszeiträume vereinbart werden.